Formen der Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik im Jahr 2025

Formen der Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik im Jahr 2025

 
Tschechische oder ausländische natürliche oder juristische Personen können die Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik ausüben, wenn sie dem tschechischen Recht entsprechen. Die Form der Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik ist in der Regel abhängig von der Art der Geschäftstätigkeit. Die Ausnahme von dieser Bedingung gilt für Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die vorübergehend Dienstleistungen auf der Grundlage der in diesem Mitgliedstaat ausgestellten Gewerbescheine erbringen.
 

Ausländer (natürliche Personen) als tschechische Unternehmer

 
Eine natürliche Person oder ein Unternehmer ist nach tschechischem Recht eine Person, die Geschäfte auf der Grundlage einer Gewerbeberechtigung tätigt, eine Person, die Geschäfte mit einer Sondergenehmigung tätigt, oder eine Person, die Landwirtschaft betreibt und gemäß einer besonderen Vorschrift registriert ist.
 
Staatsangehörige anderer Länder dürfen in der Tschechischen Republik unter genau den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang Geschäfte tätigen wie tschechische Staatsangehörige, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Zu diesem Zweck bezieht sich der Begriff "ausländische Person" auf eine natürliche Person, deren ständiger Wohnsitz außerhalb der Tschechischen Republik liegt. Daher ist hier der ständige Wohnsitz und nicht die Staatsbürgerschaft ausschlaggebend. Visa sind in bestimmten Fällen erforderlich.
 

Geschäftsführung mit einem tschechischen Gewerbeschein

 
Nach dem tschechischen Handelslizenzgesetz (Gesetz Nr. 455/1991 Slg.) erfolgt die Geschäftstätigkeit systematisch, individuell und unter eigenem Namen, in eigener Verantwortung, um Gewinn zu erzielen, und unter den festgelegten Bedingungen dieses Gesetz. Die verschiedenen Berufe, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, sind in den Anhängen 1 bis 4 des Gewerbeberechtigungsgesetzes aufgeführt.
 
Das Gewerbelizenzierungsgesetz unterscheidet zwischen meldepflichtigen Gewerbebetrieben, bei denen die Lizenz erteilt wird, sobald die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind und das Gewerbeamt benachrichtigt wird, und konzessionären Gewerbebetrieben, bei denen eine staatliche Genehmigung erforderlich ist - d. H. Die Erteilung einer Konzession; dies wird nicht automatisch gewährt. Meldepflichtige Geschäfte werden weiter unterteilt in qualifizierte, eingeschränkte und freie Geschäfte. Jede natürliche Person, die erwägt, einen Beruf auszuüben, muss eine Reihe von allgemeinen Bedingungen erfüllen, einschließlich des Alters von 18 Jahren und darüber, der Rechtsfähigkeit und des Charakters einer Person. Bei eingeschränktem Handwerk, Handwerksberufen und konzessionierten Berufen ist eine natürliche Person zusätzlich verpflichtet, besondere Bedingungen zu erfüllen - eine berufliche Qualifikation oder eine andere nach dem Gesetz festgelegte Befähigung für jeden Beruf. Bei Nichteinhaltung dieser besonderen Bedingungen ist eine natürliche Person verpflichtet, ein Geschäft unter Vermittlung eines verantwortlichen Vertreters durchzuführen, der verpflichtet ist, sowohl die allgemeinen, als auch die besonderen Bedingungen für die jeweilige Geschäftsart zu erfüllen. Der Zugang zum Handelsregister ist kostenlos und online unter www.rzp.cz verfügbar.
 

Geschäftstätigkeit mit einer speziellen Lizenz in der Tschechischen Republik

 
Die verschiedenen Geschäftsgegenstände für die gegebene Kategorie sind die in § 3 des Gewerbeberechtigungsgesetzes aufgeführten Berufe, die von dessen Bestimmungen ausgenommen sind. Dies gilt in erster Linie für professionelle Dienstleistungen (Ärzte, Anwälte, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Zahnärzte usw.). Die Bedingungen für jeden dieser Berufe sind in gesonderten Gesetzen festgelegt.
 

Praxis der Landwirtschaft in der Tschechischen Republik

 
Die dritte Art von natürlichen Personen umfasst Personen, die Landwirtschaft betreiben und die gemäß einer besonderen Vorschrift registriert sind - dem tschechischen Landwirtschaftsgesetz (Gesetz Nr. 252/1997 Slg.).
 
Die Landwirtschaft umfasst die Forstwirtschaft und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Ein landwirtschaftlicher Unternehmer ist jede Person, die mit Erwerbszweck Landwirtschaft betreibt und die vereinbarten Bedingungen erfüllt, einschließlich des Alters von mindestens 18 Jahren, der Rechtsfähigkeit und der tschechischen oder EU-Staatsbürgerschaft - alle anderen natürlichen Personen benötigen einen ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik und eine Bescheinigung über Grundkenntnisse der tschechischen Sprache.
 

Tschechische juristische Personen

 
Das tschechische Gesetz über Wirtschaftsunternehmen erkennt die folgenden Arten von Wirtschaftsunternehmen an:

tschechische Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tschechische Aktiengesellschaften

• allgemeine Partnerschaften

• Kommanditgesellschaften

• Genossenschaften

• Societas Europaea (Europäische Gesellschaft)

• Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
 
Das tschechische Bürgerliche Gesetzbuch erkennt auch andere Formen von juristischen Personen wie Treuhand und Vereinigungen an, die ebenfalls geschäftliche Tätigkeiten ausüben können, dies sollte jedoch nicht der Hauptzweck ihrer Existenz sein.
 
Eine tschechische juristische Person ist eine juristische Person mit Sitz in der Tschechischen Republik. Handelsunternehmen werden in zwei Schritten gegründet. In der ersten Phase wird die Gesellschaft gegründet und in der zweiten Phase folgt zum Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister als juristische Person ihre Entstehung. Das Handelsregister wird von den Gerichten geführt. Erst nach Eintragung im Handelsregister ist die Gesellschaft berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik aufzunehmen. Der Zugang zum Handelsregister ist kostenlos und online unter www.justice.cz verfügbar.

 
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JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.

Managing Partner

ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o.
tschechische Rechtsanwaltskanzlei
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ECOVIS ježek ist eine tschechische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Prag, die sich insbesondere auf das tschechische Handelsrecht und Immobilienrecht, die Prozessführung und das Banken- und Finanzrecht konzentriert. Mit ihrer umfassenden Bandbreite kompetent erbrachter Rechtsberatungsleistungen stellt sie eine attraktive, vollwertige Alternative für Mandanten der großen internationalen Kanzleien dar. Die langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit mit führenden Rechtsberatungsunternehmen in den meisten europäischen Ländern und den USA (sowie weiteren Rechtsordnungen) bürgt dafür, dass die grenzübergreifende Dimension des jeweiligen Mandats stets eingehend berücksichtigt wird. Die tschechischen Rechtsanwälte von ECOVIS ježek weisen eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der Erbringung von Beratungsleistungen an transnationale Konzerne, tschechische Großunternehmen, den Mittelstand sowie Freiberufler und Privatpersonen auf, die auf jahrelange, bei führenden Rechts- und Steuerberatungsunternehmen erworbene Erfahrung gründet. Weitere Auskünfte finden Sie unter nachstehendem Link: www.ecovislegal.cz/de..

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