Wie man eine tschechische Gesellschaft liquidiert. Steplist für die Liquidation einer tschechischen Gesellschaft
Liquidation der tschechischen Gesellschaft. Auflösung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Aktiengesellschaft.
Die tschechische ECOVIS-Anwaltskanzlei bietet zusammen mit einem Team von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern komplexe Dienstleistungen an, die für die Liquidation der tschechischen Gesellschaft und deren Löschung aus dem tschechischen Handelsregister erforderlich sind. Der Liquidationsprozess erfordert die Erfüllung verschiedener obligatorischer Maßnahmen, Veröffentlichungen und die Vorbereitung verschiedener formeller Dokumente. Wir können Sie dabei begleiten. Die Liquidation eines tschechischen Unternehmens dauert aufgrund verbindlicher Fristen in der Regel mindestens 4 Monate.
Die folgende Liste zeigt das Liquidationsverfahren einer tschechischen Gesellschaft - einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft
1. Notariatsurkunde - Entscheidung des Aktionärs der tschechischen Gesellschaft zur Auflösung der tschechischen Gesellschaft | Ernennung des tschechischen Liquidators | Genehmigung der Vergütung des tschechischen Liquidators
• Vollmacht des alleinigen Aktionärs / der Aktionäre (Entwurf wird von ECOVIS Czech erstellt) notariell beglaubigte Unterschrift, autorisierte Übersetzung ins Tschechische
• Entscheidung des Alleingesellschafters über die Auflösung der tschechischen Gesellschaft (kann von uns aufgrund einer Vollmacht getroffen werden)
2. Registrierung der Liquidation und des tschechischen Liquidators beim tschechischen Handelsregister
• Antrag auf Eintragung des tschechischen Liquidators in das tschechische Handelsregister und auf Liquidation
• Verfahrens-PoA (Power of Attorney) des tschechischen Liquidators für das Registrierungsverfahren (Entwurf wird von ECOVIS Czech ausgearbeitet)
• Eidesstattliche Versicherung des Liquidators Muster (Entwurf wird von ECOVIS Czech erstellt)
• Beglaubigte Unterschriften, autorisierte Übersetzung ins Tschechische (Entwurf wird von ECOVIS Czech erstellt)
3. Antrag an die tschechische Finanzbehörde für die Abmeldung des Zahlers der Umsatzsteuer, falls zutreffend usw.
• Vom tschechischen Liquidator oder dem Steuerberater des Unternehmens (Buchhalter / ECOVIS Czech) einzureichen
4. Mitteilung an die Krankenkassen, dass s.r.o./a.s. ist in Abwicklung + ggf. Abmeldung von Mitarbeitern
• Vom tschechischen Insolvenzverwalter (Buchhalter / ECOVIS) einzureichen
5. Mitteilung an das tschechische Sozialversicherungsamt, dass sich das tschechische Unternehmen in Liquidation befindet und ggf. eine Abmeldung von Mitarbeitern erfolgt
• Vom tschechischen Insolvenzverwalter (Buchhalter / ECOVIS) einzureichen
6. Abschlusserstellung zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Tag des Liquidationsvorgangs.
• Vorbereiten durch den tschechischen Liquidator oder den Steuerberater des Unternehmens (Buchhalter / ECOVIS)
7. Startbilanz („zahajovací rozvaha“) und Vermögensliste zum Zeitpunkt des Liquidationsprozesses.
• Vorbereiten durch den tschechischen Liquidator oder den Steuerberater des Unternehmens (Buchhalter / ECOVIS)
8. Einreichung der Einkommensteuererklärung an die tschechische Finanzbehörde - ab dem Tag vor dem Tag des Liquidationsvorgangs.
• Vorbereiten durch den tschechischen Liquidator oder den Steuerberater des Unternehmens (Buchhalter / ECOVIS)
9. Direkte Benachrichtigung aller bekannten Gläubiger + Benachrichtigung aller Gläubiger über die Liquidation im tschechischen Handelsamtsblatt („Obchodní věstník“) - zweimal im Abstand von zwei Wochen (Gläubiger haben mindestens drei Monate nach der letzten Mitteilung ihre Forderungen geltend zu machen)
• Antrag auf das Handelsblatt (Entwurf wird von ECOVIS Czech im Auftrag des tschechischen Liquidators auf Vollmacht erstellt)
10. Verhandlungen mit dem Archiv der Tschechischen Staatlichen Akten (Archiv), gegebenenfalls Einreichung aller Dokumente der tschechischen Gesselschaft
• Vom tschechischen Liquidator zu erledigen (Entwurf wird von ECOVIS Czech im Auftrag des tschechischen Insolvenzverwalters auf Vollmacht erstellt)
11. Kündigung aller Geschäftsverträge / Verkauf von Vermögenswerten / Einzug von Forderungen / Zahlung aller Schulden
• Vom tschechischen Liquidator zu erledigen (Entwurf wird von ECOVIS Czech im Auftrag des tschechischen Insolvenzverwalters auf Vollmacht erstellt)
12. Bericht über die Vorbereitung des Liquidators („Zpráva o likvidaci“) und Vorschlag zur Verteilung des Liquidationsrückstands
• Vom tschechischen Liquidator zu erledigen (Entwurf wird von ECOVIS Czech im Auftrag des tschechischen Insolvenzverwalters auf Vollmacht erstellt)
13. Abschlusserstellung zum Zeitpunkt der Erstellung des Liquidator-Berichts und der Startbilanz („zahajovací rozvaha“) am Tag nach dem Tag der Erstellung des Liquidators-Berichts („Zpráva o likvidaci“)
• Vorbereiten durch den tschechischen Liquidator oder den Steuerberater des Unternehmens (Buchhalter / ECOVIS)
14. Zustimmung der Aktionäre zu Liquidators Bericht und Verteilung der Liquidationsrückstände
• Vollmacht vom Alleingesellschafter der tschechischen Gesellschaft (bereits verfügbar, siehe oben) - notariell beglaubigte Unterschrift, autorisierte Übersetzung ins Tschechische
• Auszug des Aktionärs aus dem Handelsregister - genehmigte Übersetzung ins Tschechische
15. Verteilung des Liquidationsrückstands. Die Steuer auf die Veräußerungsgewinne der tschechischen Gesellschaft muss gegebenenfalls erhoben werden. Vorbereitung der Liste der Aktionäre, die den Liquidationsrückstand erhalten haben
• Vorbereiten durch den tschechischen Liquidator oder den Steuerberater des Unternehmens (Buchhalter)
16. Einreichung einer Einkommensteuererklärung für den Zeitraum der Liquidation, Zahlung der Steuer
• Vorbereiten durch den tschechischen Liquidator oder den Steuerberater des Unternehmens (Buchhalter / ECOVIS)
17. Antrag auf Genehmigung der Finanzbehörde bei Streichung der tschechischen Gesellschaft aus dem Handelsregister
• Vorbereiten durch den tschechischen Liquidator oder den Steuerberater des Unternehmens (Buchhalter / ECOVIS)
18. Antrag auf Streichung tschechischer Firmen aus dem Handelsregister
• Antrag auf Löschung von GmbH./AG. aus dem Handelsregister
• Verfahrensvollmacht vom tschechischen Insolvenzverwalter
• Bestätigung der Finanzbehörde (siehe Punkt 17)
• Bestätigung, dass die Mitteilungen an die Gläubiger ordnungsgemäß veröffentlicht wurden (siehe Punkt 9)
• Beschluss des Aktionärs über die Zustimmung zur Verteilung des Liquidationsrückstands
• Bericht über Liquidatoren (siehe Punkt 12)
• Startbilanz, die vom tschechischen Liquidator oder Buchhalter der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Liquidationsprozesses erstellt wurde
• Jahresabschluss (ab dem Datum des Antrags auf Verteilung des Liquidationsrückstands)
(Die Streichung des tschechischen Unternehmens aus dem Handelsregisterentwurf wird von ECOVIS Czech von uns auf der Basis der erteilten Vollmacht vorbereitet.)
ECOVIS Ježek ist eine tschechische Anwaltskanzlei, die unter anderem juristische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Liquidation tschechischen Gesselschafts erbringt
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