Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Gesellschaftsform in Tschechien. Wie gründet man eine tschechische GmbH im Jahr 2021?
Eine tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, der von allen Gründern, d.h. den künftigen Gesellschaftern oder nur einem künftigen Gesellschafter, unterzeichnet wird. In beiden Fällen ist es unerlässlich, dass die Gründung in Form einer notariellen Urkunde eines tschechischen Notars erfolgt. Die Notargebühr beträgt in der Regel nicht mehr als 5.000 CZK (180 EUR) und ist von der Höhe des Grundkapitals abhängig. Im Falle eines grundlegenden Gesellschaftsvertrages, der nur die zwingenden Bestimmungen des tschechischen Zivilgesetzbuches und des tschechischen Gesetzes über Handelsgesellschaften enthält, und wenn alle Einlagen in das Grundkapital in Geld erfolgen und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister vom Notar vorgenommen wird, wird die Notargebühr auf 2.000 CZK (75 EUR) gesenkt.
Die Gründungsurkunde muss grundlegende Informationen über die Gesellschaft enthalten, z.B. den Firmennamen, die registrierte Adresse, die Identifizierung der Gesellschafter, die Art der Anteile (Geschäftsanteile), die jeder Gesellschafter hält, und die Spezifizierung der Rechte und Pflichten, die mit diesen Anteilen verbunden sind (unter der Annahme, dass verschiedene Arten von Geschäftsanteilen zulässig sind), die Liste der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die Anzahl der Führungskräfte und wie sie im Namen der Gesellschaft handeln werden, die Höhe des Grundkapitals, die Höhe der Einlage jedes Gesellschafters in das Grundkapital der Gesellschaft, die Identifizierung der Geschäftsführer und die Ernennung des Einlageverwalters.
Der Firmenname darf nicht mit einem bereits bestehenden Namen einer anderen im tschechischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft verwechselbar sein. Deshalb sollte der von den Gründern in Betracht gezogene Firmenname diesbezüglich vorab auf der Website www.justice.cz überprüft werden. Wenn die Firma den Namen einer lebenden natürlichen Person enthält, müssen die Gründer die Zustimmung dieser Person einholen.
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Erhalt eines tschechischen Gewerbescheins
Nach der Erstellung der Gründungsurkunde müssen die anfänglichen Geschäftsführer den Gewerbeschein beim tschechischen Gewerbeamt einholen, es sei denn, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens umfasst nur die Verwaltung des eigenen Eigentums, die Vermietung von Immobilien, Wohn- und Nichtwohneinheiten oder es ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Die Verwaltungsgebühr für die Erlangung des Gewerbescheins beim Gewerbeamt beträgt 1.000 CZK (40 EUR).
Anteile (Geschäftsanteile) an der GmbH in Tschechien
Die Gründungsurkunde der tschechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann die Bildung verschiedener Arten von Beteiligungen (Geschäftsanteile) der Gesellschafter der Gesellschaft ermöglichen. Darüber hinaus könnte das Interesse des Gesellschafters durch eine gemeinsame Urkunde vertreten werden, die als eingetragenes Wertpapier ausgegeben wird. Die Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung können mehr als einen Geschäftsanteil an der Gesellschaft besitzen.
Grundkapital und Einzahlung von Einlagen in das Grundkapital der tschechischen GmbH
Die Mindestanforderung an das Grundkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 1 CZK. Es wird jedoch empfohlen, dass sich die Gründer auf einen höheren Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft als den Mindestbetrag einigen.
Der Beitrag eines Gesellschafters in das Grundkapital erfolgt entweder in Geld- oder Sachform, während alle Beiträge der Gründer vom Beitragsverwalter verwaltet werden, der in der Regel einer der Gründer ist. Geldeinlagen werden auf ein spezielles, zu diesem Zweck eingerichtetes Bankkonto eingezahlt. Die Sacheinlagen müssen in einem Gutachten des von den Gründern aus der offiziellen Expertenliste ausgewählten Sachverständigen bewertet werden. Vor der Einreichung des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister muss jede Sacheinlage vollständig eingezahlt werden, wobei mindestens die Beitragsprämie (falls vorhanden) und 30 % jeder Geldeinlage bezahlt werden müssen.
Eintragung der tschechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das tschechische Handelsregister
Der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das tschechische Handelsregister muss entweder von allen Geschäftsführern der Gesellschaft auf dem vorgeschriebenen Formular mit ihren notariell beglaubigten Unterschriften eingereicht werden oder die Eintragung kann durch den Notar erfolgen, der die Gesellschaft direkt in das tschechische Handelsregister eintragen kann. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach der Gründung der Gesellschaft beim zuständigen Gericht, abhängig vom Sitz der Gesellschaft, eingereicht werden, andernfalls gilt die Gründungsurkunde als zurückgezogen. In der Gründungsurkunde kann eine weitere Frist festgelegt werden.
Die Gebühr für das Registergericht beträgt 6.000 CZK. Die Gebühr beträgt nur 2.700 CZK (100 EUR), wenn die Eintragung durch den Notar auf der Grundlage der notariellen Urkunde erfolgt, die nur zwingende Bestimmungen enthalten würde, und alle Einlagen in das Grundkapital der Gesellschaft geldlich erfolgen würden, ist die Eintragung der Gesellschaft kostenlos.
Unabhängig davon, ob der Antrag von den Geschäftsführern der Gesellschaft oder durch den Notar gestellt wird, müssen in der Regel folgende Dokumente vorgelegt werden:
- eine notarielle Urkunde, die die Gründungsurkunde enthält,
- ein Gewerbeschein oder eine Lizenz für eine andere Art von Geschäftstätigkeit,
- eine Urkunde, die die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Räumlichkeiten, in denen sich der Sitz der Gesellschaft befindet, bescheinigt, z.B. eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers (diese Zustimmung darf nicht älter als 3 Monate sein und die Unterschriften auf dem Dokument müssen rechtsgültig beglaubigt werden), zusammen mit der Entscheidung des Satzungsorgans der Gesellschaft über den Sitz der Gesellschaft,
- ein Dokument, das die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der vorgeschriebenen Beiträge in das Grundkapital bescheinigt. Diese Tatsache könnte durch eine Erklärung des Beitragsverwalters und die Bestätigung der Bank, dass die entsprechenden Geldbeträge dem Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben wurden, nachgewiesen werden,
- Dokumente, die belegen, dass die Personen, die als Mitglieder der Gesellschaftsorgane eingetragen werden sollen, die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen, d.h. dass sie mindestens 18 Jahre alt sind, rechtsfähig sind, kein Vorstrafenregister im Zusammenhang mit dem Unternehmen haben und dass es keine Hindernisse für die Ausübung eines Gewerbes nach dem Gewerbegesetz und anderen Rechtsvorschriften gibt (wie z.B. eine eidesstattliche Erklärung über diese Tatsachen und ein Auszug aus dem Strafregister oder ein gleichwertiges Dokument, das von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats, in dem sie zuletzt ansässig waren, ausgestellt wurde, wenn es sich um Bürger aus einem anderen als einem EU-Mitgliedstaat handelt)
- die Zustimmung der einzutragenden Person zu ihrer Eintragung im Handelsregister.
Die erforderlichen Formulare für die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister finden Sie in tschechischer Sprache auf der Website des Handelsregisters beim tschechischen Justizministerium. Dokumente, die dem Handelsregister vorgelegt werden, müssen in tschechischer Sprache sein, einschließlich aller Anhänge; alle Urkunden in einer Fremdsprache müssen eine beglaubigte Übersetzung haben, es sei denn, sie sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst (in diesem Fall reicht eine einfache Übersetzung aus). Für bestimmte Arten von ausländischen Urkunden (z.B. Strafregisterauszug oder Handelsregister) ist eine besondere Form der höheren Beglaubigung erforderlich, die die Echtheit der ausstellenden Behörde bescheinigt, die im Allgemeinen als Apostille oder "Superlegalisierung" bezeichnet wird, je nachdem, ob das Land, das die Urkunde ausstellt, Unterzeichner des sog. Haager Apostillenübereinkommens ist.
Die gesetzliche Frist für die Registrierung der Gesellschaft beträgt fünf Arbeitstage ab Einreichung des Antrags. Wenn das Gericht innerhalb dieser Frist die Firma nicht registriert oder von den Antragstellern keine zusätzlichen Dokumente verlangt, gilt die Firma als registriert. Der Notar kann die Firma fast sofort in das Handelsregister eintragen lassen.
Für die Einreichung eines Antrags beim tschechischen Handelsregister oder Firmenbuch ist es nicht zwingend erforderlich, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dennoch empfehlen wir im Hinblick auf die Erfüllung der formellen Voraussetzungen die Einschaltung eines solchen.
Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Tschechien beträgt ca. 19 Tage, die Registrierung ist allerdings auch innerhalb weniger Tage möglich.
Nachdem die neue tschechische Gesellschaft im tschechischen Handelsregister eingetragen ist, können Sie die Registrierung auf der Webseite des tschechischen Justizministeriums überprüfen, und die Gesellschaft sorgt für die obligatorische Registrierung bei der tschechischen Finanzbehörde.
Tschechische Datenbox (e-Box)
Dem Geschäftsführer der neuen tschechischen Firma werden die Zugangsdaten zu der Datenbox zugesandt. Die tschechische Datenbox ist ein elektronischer Speicherort, der für die Zustellung offizieller Dokumente und für die Kommunikation mit den tschechischen Behörden genutzt wird. Die Datenboxen werden vom tschechischen Innenministerium eingerichtet und verwaltet. Ausführlichere Informationen über die tschechische Datenbox (e-Box) und das Informationssystem für die elektronische Zustellung können auch auf der Website www.datoveschranky.info abgerufen werden, die vom tschechischen Innenministerium, welches das Informationssystem für die elektronische Zustellung verwaltet, eingerichtet und betrieben wird. Rechtlich gesehen ist in Tschechien eine E-Box ein elektronischer Datencontainer, der für die Zustellung von Dokumenten mittels Datennachrichten verwendet wird. Die E-Boxen dienen vor allem der sicheren und kostenfreien Kommunikation mit den Behörden (Gerichten und verschiedenen Ämtern) in Tschechien. Die E-Box kann das Einschreiben und andere Formen der Landpost ersetzen, sie kann Ihre Kommunikation einfacher und billiger machen, die Datenbox ist für Bürger und Privatpersonen, die eine geschäftliche Tätigkeit ausüben, nicht verpflichtend. Die Einrichtung einer Datenbox ist für alle tschechischen juristischen Personen obligatorisch. Ein Dokument (Datennachricht), das in eine Datenbox gesendet wird, wird in dem Moment zugestellt, in dem sich die berechtigte Person in die Datenbox einloggt. Im Falle der Datenbox gilt die Zustellungsfiktion. Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab dem Tag der Zustellung des Dokuments in die Datenbox einloggen, gilt dieses Dokument als am letzten Tag vor Ablauf dieser Frist zugestellt. Die Zustellung des Dokuments hat die gleichen rechtlichen Auswirkungen wie die persönliche Zustellung. Weitere Informationen finden Sie unter Datove schranky, leider nur auf Tschechisch.
Zustellung von Zugangsdaten für die tschechische Data Box ins Ausland
Zugangsdaten können nur in folgende Länder gesendet werden, die den Zustelldienst ausschließlich in die Hände des Empfängers erlaubt. Für den Fall, dass die berechtigte Person (z.B. Firmenchef) einen Wohnsitz in einem der Länder hat, die die ausschließliche Zustellung der Dienstleistung an den Empfänger nicht zulassen, werden eine Datenbox und Zugriffsrechte eingerichtet, aber es wird ein Erklärungsschreiben an diese Person geschickt, in dem die Gründe angegeben werden, warum die Zugriffsdaten nicht gesendet werden können. Dieses Schreiben enthält auch einen Vorschlag, wie man die Zugangsdaten über Czech POINT bei den Botschaften Tschechiens erhalten kann.
In solchen Fällen wird der Empfänger eines Briefes im Büro von Czech POINT die Botschaft bitten, die ursprünglichen Zugangsdaten zu widerrufen und neue zu erteilen. Im Antrag wird die E-Mail-Adresse angegeben, an die der Aktivierungslink gesendet wird. Mit ihrer Hilfe und unter Verwendung der Daten in der Antragsbestätigung sammelt sie dann neue Zugangsdaten zu ihrer Datenbox auf ihrem Computer (siehe Anleitung zum Sammeln der Zugangsdaten mit Hilfe des so genannten virtuellen Umschlags).
Falls Sie mehr Informationen benötigen, kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu:
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ECOVIS ježek ist eine tschechische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Prag, die sich insbesondere auf das tschechische Handelsrecht und Immobilienrecht, die Prozessführung und das Banken- und Finanzrecht konzentriert. Mit ihrer umfassenden Bandbreite kompetent erbrachter Rechtsberatungsleistungen stellt sie eine attraktive, vollwertige Alternative für Mandanten der großen internationalen Kanzleien dar. Die langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit mit führenden Rechtsberatungsunternehmen in den meisten europäischen Ländern und den USA (sowie weiteren Rechtsordnungen) bürgt dafür, dass die grenzübergreifende Dimension des jeweiligen Mandats stets eingehend berücksichtigt wird. Die tschechischen Rechtsanwälte von ECOVIS ježek weisen eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der Erbringung von Beratungsleistungen an transnationale Konzerne, tschechische Großunternehmen, den Mittelstand sowie Freiberufler und Privatpersonen auf, die auf jahrelange, bei führenden Rechts- und Steuerberatungsunternehmen erworbene Erfahrung gründet. Weitere Auskünfte finden Sie unter nachstehendem Link: www.ecovislegal.cz/de..
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