Arbeiterkarte (dual - Arbeitsbewilligung und Aufenthaltserlaubnis) in der Tschechischen Republik
Arbeiten in der Tschechischen Republik (Europäische Union) mit der tschechischen Arbeiterkarte
Die Mitarbeiterkarte ist für ausländische Mitarbeiter in der Tschechischen Republik bestimmt. Ein Ausländer, der in der Tschechischen Republik selbständig, ein Organ einer Gesellschaft, ein Mitglied eines Organes einer Gesellschaft, oder einer Genossenschaft ist, muss ein tschechisches Geschäftsvisum beantragen.
Gültigkeitsdauer der tschechischen Arbeiterkarte
Die Arbeiterkarte in der Tschechischen Republik kann maximal 2 Jahre gültig sein.
Eine Verlängerung der tschechischen Arbeiterkarte ist möglich, der Antrag muss jedoch innerhalb von 120 - 30 Tagen vor dessen Ablauf – nicht später – gestellt werden.
Wo kann man die tschechische Arbeiterkarte beantragen?
Bei der Botschaft der Tschechischen Republik innerhalb der entsprechenden territorialen Gerichtsbarkeit: in dem Staat, in dem der Ausländer Staatsbürger ist, oder gegebenenfalls in dem Staat, der das Reisedokument ausgestellt hat, oder in dem Staat, in dem der Ausländer einen langfristigen oder ständigen Wohnsitz hat.
Unsere Rechtsanwälte vereinbaren im Voraus einen Termin bei der Botschaft, oder falls Sie bereits aufgrund eines Langzeitvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik sind beim (Ministerium für Inneres, Abteilung für Asyl, Migration und Integration).
Verpflichtungen, bevor der Klient den Antrag für eine tschechiche Arbeiterkarte einreicht:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, so bald wie möglich, eine freie Stelle beim Arbeitsamt zu melden. Die Position muss dreißig (30) Tage lang ohne Zuweisung an einen tschechischen / EU-Bürger veröffentlicht bleiben. Der Ausländer kann nach dieser Dauer von (30) Tagen seinen Antrag auf die Arbeiterkarte stellen. Die von tschechischen Arbeitgebern angebotenen Stellen und Stellen für Ausländer finden Sie auf der Website des Tschechischen Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Eine detaillierte Angabe des Stellenangebots und des Lebenslaufs des Bewerbers wird vom Arbeitgeber so bald wie möglich verlangt (damit die Ankündigung an das Arbeitsamt von den tschechischen Rechtsanwälten des ECOVIS ježek Teams vorbereitet werden kann).
Der tschechische Arbeitgeber muss Angaben wie vollständiger Name und tschechische Adresse des Arbeitgebers und Identifikationscode („IČ“), Kontaktperson (z.B. Personalabteilung - Name, Telefon, E-Mail), vollständige Bezeichnung der Position des Ausländers, CZ-ISCO Code und KKOV (falls verfügbar), Angabe der Beschäftigung (un / definierte Dauer, Vollzeit- / Teilzeitbeschäftigung und Anzahl der Wochenstunden), Beschreibung der Inhalte und Anforderungen der Stelle (so detailliert wie möglich) und Angabe von Bruttogehalt, das dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Gehalt entsprechen muss. Der Arbeitgeber muss auch die erforderlichen Sprachkenntnisse angeben.
Einreichung eines Antrags auf eine tschechische Arbeiterkarte
Dies muss vom Arbeiter persönlich nach Ablauf der 30-tägigen Stellenausschreibung erfolgen (wir teilen Ihnen das genaue Datum mit, um den Termin bei der tschechischen Botschaft zu vereinbaren).
Voraussetzungen, um die tschechische Arbeiterkarte zu erlangen:
1) ein gültiges Reisedokument,
2) Ein Dokument zur Bestätigung der Verfügbarkeit einer Unterkunft (Mietvertrag über die gesamte Beschäftigungsdauer ODER Bestätigung der Unterkunft - ein Formular wird bereitgestellt),
3) aktuelle Fotos (2x),
4) Ein Arbeitsvertrag (das monatliche Gehalt darf nicht niedriger sein als der monatliche Mindestlohn und entspricht auch den Angaben des Arbeitgebers im LO, wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden),
5) Dokumente zum Nachweis der beruflichen Qualifikation für die Ausführung des gewünschten Jobs (Hochschuldiplom, Lebenslauf - dieser muss in tschechischer Sprache vorgelegt werden - wir können auch bei der Übersetzung behilflich sein),
6) * Reisekrankenversicherung * Versicherungsvertrag inkl. Zahlungsnachweis,
7) Ein Dokument, das einem Auszug aus dem Strafregister / der eidesstattlichen Erklärung ähnelt und ein sauberes Strafregister enthält,
8) Auf Anfrage ein medizinischer Bericht, aus dem hervorgeht, dass der Ausländer an keiner schweren Krankheit leidet (normalerweise nicht erforderlich).
Alle Dokumente müssen dem Innenministerium in Originalen oder notariell beglaubigten Kopien (letzteres wird bevorzugt) und in tschechischer Sprache oder mit offizieller Übersetzung in die tschechische Sprache vorgelegt werden. Schließlich muss die Apostille den offiziellen Dokumenten beigefügt werden!
Mit dem Arbeiter könnte an der tschechischen Botschaft ein Interview geführt werden. Der Antragsteller kann zu den Beschäftigungsbedingungen (Arbeitszeit, Adresse, Gehalt), Arbeitsvertrag, Unterkunft und auch zu den familiären Beziehungen befragt werden.
Frist für die Entscheidung der tschechischen Behörden
Die Entscheidungsfrist beträgt normalerweise sechzig (60) Tage, in komplexen Fällen können neunzig (90) Tage erforderlich sein. Das Frist beginnt mit dem Tag der Einreichung des Antrages einer Arbeiterkarte bei der tschechischen Botschaft zu laufen.
Erteilung eines Langzeitvisums (D-Typ) zur Abholung der Arbeiterkarte
Der Antragsteller muss die Botschaft erneut aufsuchen und schließlich das Reisekrankenversicherungsdokument und den Zahlungsnachweis für die Versicherung vorlegen.
Der Mitarbeiter sollte uns so bald wie möglich (vorzugsweise 3 Wochen im Voraus) über sein geplantes Ankunftsdatum informieren, damit wir den biometrischen Termin vereinbaren können. Der Termin muss jedenfalls vereinbart werden und es kann an freien Terminen mangeln, wenn wir zu spät informiert werden.
Bearbeitungsgebühr
Dem Antragsteller werden 1.000 CZK (in bar in der Landeswährung bei der Botschaft zu zahlen) und
2.500 CZK an Gebühren („Kolek“) für die biometrische Plastikkarte, die auf dem Gebiet ausgestellt wird, in Rechnung gestellt.
Krankenversicherung in der Tschechischen Republik
Die Reisekrankenversicherung sollte den Arbeitnehmer nur einige Tage vor Beginn des Arbeitsverhältnisses abdecken (dh nach Eintreffen in der Tschechischen Republik mit einem Visum D - der Arbeitnehmer muss innerhalb von 3 Werktagen beim Innenministerium zu einem biometrischen Termin erscheinen), da er danach, wie alle Mitarbeiter in der Tschechischen Republik, krankenversichert ist. Die Versicherung kann online abgeschlossen werden, wir empfehlen VZP oder Slavia.
In Bezug auf die tschechische Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten:
a) Warten bis die Arbeiterkarte genehmigt wurde, und den Versicherungsvertrag, einschließlich der Zahlungsbestätigung, einreichen, nachdem er / sie eine Benachrichtigung über die Genehmigung erhalten hat zB wenn das Visum vom Typ D (siehe unten) abgeholt wird. Diese Option ist logischer und billiger (da wir nicht wissen können wann die Arbeiterkarte genehmigt wird) und wird daher von uns empfohlen. Die Versicherung kann einfach online, mit einer Kreditkarte abgeschlossen, werden. Der Arbeiter erhält außerdem alle Dokumente der Versicherungsgesellschaft in mehreren Sprachen per E-Mail. Die Versicherung sollte für 40 Tage abgeschlossen werden (auf Empfehlung der Botschaft).
b) Die Krankenversicherung (auch online) sollte im Voraus abgeschlossen und mit dem Versicherungsvertrag und dem Zahlungsnachweis, mit dem Antrag auf eine Arbeiterkarte als Anhang, eingereicht werden. Die Versicherung sollte ungefähr dreißig (30) Tage nach Einreichung des Antrages beginnen (wir gehen davon aus, dass dies der früheste Zeitpunkt für die Zulassung ist) und für mindestens drei (3) Monate abgeschlossen werden. Diese Option wird von der Botschaft bevorzugt, da der Antrag von Anfang an vollständig ist. Da der Arbeiter jedoch nicht weiß, wann die Karte genehmigt wird (zwischen 30 und 60 Tagen, kann aber in einigen Fällen länger dauern), muss er eine Versicherung sogar für den Zeitraum, in welchem er nicht in der Tschechischen Republik ist, zahlen. Diese zweite Option wird jedoch von den tschechischen Botschaften und Konsulaten in den USA bevorzugt, falls US-Bürger die Arbeiterkarte aus der Ferne beantragen und dem Konsulat den Originalpass vorlegen.
Ankunft in der Tschechischen Republik
Das Abteilung für Asyl, Migration und Integration des Innenministeriums und / oder die Fremdenpolizei sollten innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrer Ankunft in der Tschechischen Republik aufgesucht werden, um die tschechische Arbeiterkarte zu akzeptieren. Begleitung empfohlen (unsere Anwaltskanzlei kann Sie begleiten).
Besuch des Innenministeriums: Bereitstellung von BIOMETRISCHEN DATEN - Frist für die Ausstellung einer Karte: 60 Tage
Ein gesonderter Besuch der Fremdenpolizei ist nicht erforderlich, wenn der biometrische Termin innerhalb von 3 Werktagen nach der Ankunft erfolgt. Dies hängt in der Regel von der Verfügbarkeit der Termine ab.
Der Ausländer muss mitbringen: ein gültiges Reisedokument, einen Krankenversicherungsnachweis und einen Zahlungsnachweis (erneut)
- Verlassen Sie die Abteilung mit: Zertifikat über die Einhaltung der Bedingungen für die Ausstellung einer Arbeiterkarte und der Aufforderung, die Arbeiterkarte an einem bestimmten Datum und zu einer bestimmten Stunde abzuholen
- Der Ausländer hat ab dem Tag der Ausstellung des Zertifikats über die Einhaltung der Bedingungen für die Ausstellung einer Arbeiterkarte (d.h. dem Tag des biometrischen Termins) freien Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt (kann rechtmäßig arbeiten).
Der Arbeitnehmer kann die Tschechische Republik für den Zeitraum zwischen dem ersten biometrischen Termin nach der Ankunft und vor dem Abholen der biometrischen Plastikkarte nicht verlassen. Bitte planen Sie nicht, außer Landes zu reisen. Die tschechische Arbeiterkarte (Plastikkarte) wird in der Regel in 3-4 Wochen ausgestellt (maximal 60 Tage, die genaue Uhrzeit und der genaue Tag werden dem Arbeiter nach Erfassung der biometrischen Daten mitgeteilt). Während dieser Zeit werden keine Überbrückungsvisa erteilt.
Meldung an das tschechische Arbeitsamt, dass ein Drittstaatsangehöriger seine Arbeit in der tschechischen Firma aufnimmt
Frist: Beginn des Arbeitstages (normalerweise der Tag des biometrischen Termins oder der Tag danach). Dies kann von einem Anwalt auf Grundlage einer Vollmacht arrangiert werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte:
ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o.
Betlémské nám. 6
110 00 Prague 1
e-mail: mojmir.jezek@ecovislegal.cz
www.ecovislegal.cz/
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ECOVIS ježek ist eine tschechische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Prag, die sich insbesondere auf das tschechische Handelsrecht und Immobilienrecht, die Prozessführung und das Banken- und Finanzrecht konzentriert. Mit ihrer umfassenden Bandbreite kompetent erbrachter Rechtsberatungsleistungen stellt sie eine attraktive, vollwertige Alternative für Mandanten der großen internationalen Kanzleien dar. Die langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit mit führenden Rechtsberatungsunternehmen in den meisten europäischen Ländern und den USA (sowie weiteren Rechtsordnungen) bürgt dafür, dass die grenzübergreifende Dimension des jeweiligen Mandats stets eingehend berücksichtigt wird. Die tschechischen Rechtsanwälte von ECOVIS ježek weisen eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der Erbringung von Beratungsleistungen an transnationale Konzerne, tschechische Großunternehmen, den Mittelstand sowie Freiberufler und Privatpersonen auf, die auf jahrelange, bei führenden Rechts- und Steuerberatungsunternehmen erworbene Erfahrung gründet. Weitere Auskünfte finden Sie unter nachstehendem Link: www.ecovislegal.cz/de..
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