Elterliche Verantwortung und Unterhalt minderjähriger Kinder nach tschechischem Recht

Elterliche Verantwortung und Unterhalt minderjähriger Kinder nach tschechischem Recht

 


Die elterliche Verantwortung in der Tschechischen Republik umfasst Rechte und Pflichten der Eltern, die darin bestehen, das Kind, ohne Rücksicht auf die Ehe der Eltern, zu betreuen. Dies beinhaltet ohne Einschränkung die Sorge um die Gesundheit, die körperliche, emotionale, intellektuelle und moralische Entwicklung, den Schutz des Kindes, die Aufrechterhaltung des persönlichen Kontakts mit dem Kind, die Gewährleistung seiner Erziehung und Bildung, die Bestimmung des Wohnortes, die Vertretung und die Verwaltung seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die elterliche Verantwortung entsteht bei der Geburt des Kindes und erlischt, wenn das Kind die volle Rechtsfähigkeit erlangt. Die Dauer und der Umfang der elterlichen Verantwortung dürfen nur von einem Gericht geändert werden.

Neben der elterlichen Verantwortung geht die elterliche Pflicht zur Erhaltung und Unterstützung ihrer Kinder in der Tschechischen Republik noch weiter – sie besteht nur, wenn die Kinder ihren Lebensunterhalt selbst nicht verdienen können, was in vielen Fällen, wenn das Kind studiert, bis zu einem Alter von 26 Jahren sein kann.

Diese Verantwortlichkeiten und Pflichten werden normalerweise von beiden Elternteilen wahrgenommen. Ein Problem entsteht, wenn sich die Eltern scheiden lassen. In der Tschechischen Republik müssen vor der gerichtlichen Entscheidung über die Scheidung zunächst das Ausmaß der Verantwortung der Eltern gegenüber dem Kind, sowie der Unterhalt und die Unterstützung geklärt werden.

Ein solcher Beschluss kann entweder durch eine Vereinbarung zwischen beiden Elternteilen oder durch eine Entscheidung eines Gerichts erfolgen.
 

Wie die Kinderbetreuung in der Tschechischen Republik geregelt werden kann

 
Nach § 907 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berücksichtigt das Gericht die Persönlichkeit des Kindes, insbesondere seine Talente und Fähigkeiten in Bezug auf das Entwicklungspotential und die Lebenssituation der Eltern sowie die emotionale Neigung und den familiären Hintergrund des Kindes, Erziehungsfähigkeiten jedes Elternteils, bestehende und erwartete Stabilität des Erziehungsumfelds, in dem das Kind in Zukunft leben soll, emotionale Bindungen des Kindes an seine Geschwister, Großeltern oder andere Verwandte und nicht verwandte Personen.

Das Gericht muss auch immer berücksichtigen, welcher der Eltern bis zu diesem Zeitpunkt das Kind angemessen betreut und für seine emotionale, intellektuelle und moralische Erziehung gesorgt hat und welcher der Eltern besser geeignet ist, um für eine gesunde und erfolgreiche Entwicklung zu sorgen.

Das zuständige tschechische Gericht ist jenes am Wohnort des minderjährigen Kindes. Die örtliche Gerichtsbarkeit schützt Minderjährige und das nächstgelegene Gericht könnte die meisten Informationen erhalten.

Nach tschechischem Recht gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Problem zu lösen, welcher der Elternteile sich um das Kind kümmern wird:
 

1. Das tschechische Gericht kann ein Elternteil mit der Obsorge des Kindes betrauen

 
Wenn das Gericht ein Elternteil mit der Obsorge des Kindes betraut, kann der andere seine elterliche Verantwortung nicht wahrnehmen, sodass die gesamte Verantwortung nur einem Elternteil überlassen bleibt. Der andere Elternteil hat jedoch weiterhin das Recht, das Kind zu besuchen, und beide Elternteile sind weiterhin zu Unterhalt und Unterstützung verpflichtet. Das Gericht regelt den Umfang ihrer Unterhaltspflicht, oder genehmigt die Vereinbarung über den Unterhaltsbetrag.

Es gibt bestimmte Anforderungen, die das Gericht zur Beurteilung des Unterhaltsbetrags stellt. Zum Beispiel die Bestätigung einer zusätzlichen Unterhaltspflicht der Mutter / des Vaters für ein anderes minderjähriges Kind, die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Bereitstellung von Sozialhilfe für die Mutter / den Vater und alle Personen, die mit der Mutter / dem Vater im Haushalt leben, die Bestätigung der Mutter / des Vaters über Personen, die mit der Mutter / dem Vater im gemeinsamen Haushalt leben, die Kontoauszüge der Mutter / des Vaters, aus denen der aktuelle Saldo hervorgeht, Auszüge aus Registern (Gewerbe, Land), medizinische Berichte bei gesundheitlichen Problemen und andere Unterlagen.

Hier sehen Sie die empfohlenen Tabellen zur Berechnung des Kindergeldes in der Tschechischen Republik (diese sind nicht rechtsverbindlich, werden jedoch nach Angaben des tschechischen Justizministeriums von den Gerichten befolgt):

Alter des Kindes / Prozentsatz des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils in der Tschechischen Republik

0 – 5 Jahre /11 – 15 %
6 – 9 Jahre /13 – 17 %
10 – 14 Jahre /15 – 19 %
15 – 17 Jahre /16 – 22 %
18 und mehr Jahre /19 – 25 %

Wenn das Kind die volle Rechtsfähigkeit besitzt, entscheidet das Gericht über den Unterhalt nur auf Antrag dieses Kindes.
 

2. Das tschechische Gericht kann ein Kind einer Ersatzbetreuung anvertrauen

 
Geteilte Fürsorge bedeutet, dass sich die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung „abwechseln“ und die Zeiträume, in denen sie dies tun, durch die Entscheidung des Gerichts bestimmt werden. Beide Elternteile sind zu Unterhalt und Unterstützung verpflichtet, und der Unterhaltsbetrag wird auf die gleiche Weise, wie in Abschnitt 1), geregelt.
 

3. Das tschechische Gericht kann ein Kind der gemeinsamen Pflege anvertrauen

 
Voraussetzung für die gemeinsame Pflege ist die Tatsache, dass beide Elternteile sich auf alles einigen können, was die Erziehung ihrer Kinder betrifft, einschließlich der Unterhalts- und Unterstützungspflicht. Sie stimmen der gemeinsamen Pflege zu und das Gericht genehmigt eine solche Vereinbarung. Dies geschieht normalerweise, wenn die Eltern auch nach der Scheidung noch mit ihren Kindern zusammenleben.

Es ist auch wichtig hervorzuheben, dass das Gericht, wenn es über die Unterhalts- und Unterstützungspflicht entscheiden soll, auf der Grundlage eines Antrages eine Vorsichtsmaßnahme treffen kann, mit der die Unterhalts- und Unterstützungspflicht vorübergehend festgelegt wird, bis die endgültige Entscheidung vorliegt gemacht.
 

4. Das tschechische Gericht kann eine dritte Person mit der Obsorge des Kindes betrauen

 
Diese Situation kann auftreten, wenn dies im Interesse des Kindes erforderlich ist. Es wird eine außergewöhnliche und normalerweise vorübergehende Situation sein. Die dritte Person kann ein Verwandter sein oder eine nahestehende Person. Andere Formen der Pflege umfassen Pflege oder institutionelle Pflege.

Das tschechische Verfassungsgericht hat in Urteil I. ÚS 2482/13 über die allgemeine Kriterien für die Entscheidung über die Kinderbetreuung entschieden. In Bezug auf die Kinderbetreuung legt das Verfassungsgericht die Grundsätze eines fairen Verfahrens für die ordentlichen Gerichte fest, indem es sagt: „In dem Verfahren, in dem entschieden wird, wem das Kind anvertraut wird, ist für das Wohl des Kindes jene Person auszuwählen, die ein echtes Interesse an der Kinderbetreuung hat, relevanten Kriterien erfüllt, die selbst zu bewerten sind, und wenn mehrere Personen diese gleichermaßen erfüllen, ist es wünschenswert, das Kind der gemeinsamen oder alternativen Betreuung diesen Personen anzuvertrauen, oder Maßnahmen zu ergreifen, die ein solches Verfahren in Zukunft ermöglichen.“

In dem oben genannten Urteil erörtert das Verfassungsgericht ferner vier Kriterien, welche die ordentlichen Gerichte, im besten Interesse des Kindes, bei der Anpassung der Bildungsbedingungen berücksichtigen müssen: (1) das Bestehen einer Blutsverwandtschaft zwischen dem Kind und seinem Betreuer; (2) den Grad der Wahrung der Identität des Kindes und seiner familiären Bindungen im Falle seiner Begebung in die Obhut der Person; (3) die Fähigkeit der Sorgerechtsbeantragenden, dessen Entwicklung, sowie körperlichen, erzieherischen, emotionalen, materiellen und sonstigen Bedürfnisse sicherzustellen; und (4) die Wünsche des Kindes.
 

Gefahren der Nichterfüllung der Unterhalts- und Unterstützungspflicht

 
Die Vernachlässigung der ordnungsgemäßen Unterhalts- und Unterstützungspflicht ist nach tschechischem Recht eine Straftat. Danach kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Wenn jedoch jemand diese Pflicht absichtlich länger als 4 Monate vernachlässigt, kann die Haftstrafe bis zu 2 Jahre oder sogar länger betragen, wenn das Kind infolgedessen einer Notlage ausgesetzt ist.

Dem Täter kann auch sein Führerschein entzogen werden, insbesondere wenn die Befürchtung besteht, dass er seiner Unterhalts- und Unterstützungspflicht entgegenwirken oder sie belasten würde.
 

Betrifft dies nur die Scheidung in der Tschechischen Republik?

 
Die Antwort ist nein. Verheiratet oder nicht, die elterliche Verantwortung, sowie die Pflicht zur Unterhalt und Unterstützung der Kinder, bestehen weiterhin. Wenn sich die Eltern in diesen Angelegenheiten nicht einigen können, muss das Gericht im besten Interesse der Kinder entscheiden.
 

Betrifft dies nur Geld und Pflege?

 
Die Antwort ist wieder nein. Die elterliche Verantwortung ist ein sehr weit gefasster Begriff und umfasst im Grunde alles, was ein vernünftiger Elternteil tun sollte, um eine angemessene Erziehung seiner Kinder zu gewährleisten. Es kann vorkommen, dass sich die Eltern nicht auf andere wichtige Dinge in Bezug auf ihre Kinder einigen können, wie:

  • welche Schule wird das Kind besuchen?
  • welchen Arzt werden sie aufsuchen?
  • welche Freizeitaktivitäten werden sie verrichten?
  • wie oft werden sie die Großeltern besuchen?

Auch in diesen Fällen muss das Gericht für die Eltern entscheiden, sollten sie miteinander nicht einverstanden sein. Nach tschechischem Recht steht das Interesse des minderjährigen Kindes immer an erster Stelle.
 

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JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.

ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o.
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