Gültigkeit des Verkaufs von mehreren Sachen, wenn nur ein Gesamtkaufpreis vereinbart wurde
Es gibt nicht sehr viele Gesetzesänderungen , die für alle tschechischen Unternehmer von allgemeiner Relevanz zum Jahresende 2019 von Relevanz sind. Aber nicht nur der tschechische Gesetzgeber, sondern auch tschechische Gerichte und Behörden können Änderungen für Unternehmer bringen. Die wichtigsten Neuigkeiten, die die Rechtsprechung der tschechischen Gerichte und Behörden in diesem Jahr gebracht hat, sind in diesem Artikel zu finden.
Gültigkeit des Verkaufs von mehreren Sachen, wenn nur ein Gesamtkaufpreis vereinbart wurde
Das tschechische Oberste Gericht hat in seinem Urteil vom 16.01.2019, Az. 20 Cdo 4452/2018 entschieden, dass ein gemäß §§ 2079 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (o. z.) abgeschlossener Kaufvertrag nur aus jenem Grund keine unbestimmte und unverständliche Rechtshandlung darstellt, weil seinen Gegenstand mehrere bewegliche Sachen bilden, hinsichtlich deren nur ein Gesamtkaufpreis vereinbart wurde. Auch wenn die Rechtshandlungen gemäß den neuen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich als gültig beurteilt werden sollten, so gilt auch Weiterhin, dass „die Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises für die im Kaufvertrag angeführten Sachen die Unwirksamkeit des Kaufvertrags als Ganzes bewirken kann, dies aber grundsätzlich nur in dem Fall, wenn das Eigentumsrecht an einer der im Kaufvertrag angeführten Sachen durch diesen Vertrag nicht übertragen werden konnte; erst unter solchen Umständen ist es nämlich nicht offensichtlich, für welchen Kaufpreis die übrigen Sachen verkauft werden sollten, deren Übertragung durch den Kaufvertrag nichts entgegenstand (vgl. das Urteil des Obersten Gerichts vom 12.09.2002, Az. 22 Cdo 2127/2000). In sonstigen Fällen gibt es keinen Grund dafür, den völlig offensichtlichen Willen des Käufers und des Verkäufers nicht zu beachten, der auf die Übertragung des Eigentumsrechts an den Sachen für einen konkreten Gesamtkaufpreis gerichtet ist, weil es keinen Zweifel daran aufkommen lässt, was insgesamt und für wieviel übertragen werden soll.“
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