Kauf und Verkauf von FFP3-Atemschutzmasken in Tschechien und Strafen für Verstöße

Beschränkung des Kaufs und Verkaufs von FFP3-Atemschutzmasken in der Tschechischen Republik seit dem 4. März 2020 und Strafen bei Nichteinhaltung



 

Eine Notfallmaßnahme des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik, die den Verkauf von Masken der FFP3-Klasse (Atemschutzmasken) einschränkt

 
Am 3. März 2020 hat das Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik als eine nach § 80 Abs. 1 zuständige Verwaltungsbehörde 1, Buchstabe g) des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg. über den Schutz der öffentlichen Gesundheit und über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze in der Fassung der späteren Vorschriften (im Folgenden als "Gesetz Nr. 258/2000 Slg." bezeichnet), das im Einklang mit § 69 Abs. i) und Absatz 2 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg. über den Schutz der Öffentlichkeit und die Vorbeugung des Risikos der Entwicklung und Verbreitung von COVID-19, verursacht durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2, eine Notfallmaßnahme, die allen Personen mit Wirkung vom 4. März 2020 den Verkauf aller persönlichen Schutzausrüstungen gemäß EU-Verordnung Nr. 2016/425, Klasse FFP3, die gemäß EN 149: 2001 + A1: 2009 hergestellt und vermarktet werden, untersagt außer zu folgenden Personen:
 
- Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen gemäß dem Gesetz Nr. 372/2011 Slg. über Gesundheitsdienstleistungen und die Bedingungen für deren Erbringung (tschechisches Gesetz über Gesundheitsdienstleistungen) in der geänderten Fassung,
 
- Anbieter von Sozialdienstleistungen gemäß dem Gesetz Nr. 108/2006 Slg. über Sozialdienstleistungen in der geänderten Fassung, die Gesundheitsdienstleistungen gemäß § 11, Abs. b) des Gesetzes Nr. 372/2011 Slg. in der geänderten Fassung erbringen,
 
- die Tschechische Republik und ihre Filialen,
 
- Personen, die diese persönliche Schutzausrüstung verteilen und in der Tschechischen Republik ansässig oder niedergelassen sind, die diese persönliche Schutzausrüstung nur an die oben genannten Personen im Einklang mit dieser Notfallmaßnahme weiterverkaufen oder weitergeben dürfen.
 

Preisregelung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik zur Festlegung von Höchstpreisen für Masken der FFP3-Klasse

 
GLeichzeitig hat das Finanzministerium der Tschechischen Republik am 4. März 2020 im Preisblatt, Teil 4, die Mitteilung Nr. 03/2020 herausgegeben, die die Liste der regulierten Warenpreise des Finanzministeriums Nr. 01/2020 zur Festlegung von Höchstpreisen ändert:
 
- für persönliche Schutzausrüstung gemäß Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates, Atemschutzgeräte der Klasse FFP3, die von in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen hergestellt und gemäß der technischen Norm EN 149: 2001 + A1 in Verkehr gebracht werden: 2009 175 CZK ohne MwSt. für ein Stück, unabhängig von der Anzahl der Stücke in der Verpackung und der Art der Verpackung beim Verkauf an Personen, die in der oben genannten Notfallmaßnahme des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik zur Vorbeugung des Risikos der Entwicklung und Verbreitung von COVID-19 durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 angegeben sind; und
 
- für persönliche Schutzausrüstung gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates, Atemschutzgeräte der Klasse FFP3, die von Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union hergestellt und in Übereinstimmung mit der technischen Norm EN 149: 2001 + A1: 2009 350 CZK ohne MwSt. pro Artikel in Verkehr gebracht werden, unabhängig von der Anzahl der Artikel in der Verpackung und der Art der Verpackung beim Verkauf an Personen im Sinne der Notfallmaßnahme des Gesundheitsministeriums zur Verhinderung des Risikos der Entwicklung und Verbreitung von COVID-19 durch das neue SARS-CoV-2-Coronavirus.
 

Bußgelder für den Verstoß gegen die Preisregelung und die damit verbundenen Verpflichtungen nach tschechischen Preisgesetz

 
Ein Verstoß gegen die oben genannte Preisregelung kann sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer begangen werden.
 

Bußgelder für den Verkäufer

 
Eine natürliche oder juristische Person oder eine natürliche Person, die als Verkäufer tätig ist, begeht eine Straftat gemäß § 16 des tschechischen Preisgesetzes - inoffizielle englische Übersetzung mit Wirkung vom 1. Januar 2013 mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000.000 CZK, wenn sie:
 
a) keine Aufzeichnungen über die Preise gemäß Abschnitt 11 des tschechischen Preisgesetzes führt oder führt;
 
(b) bei der Kennzeichnung von Waren mit Preisen gegen eine der in § 13 (2) bis (11) des tschechischen Preisgesetzes festgelegten Verpflichtungen verstößt; oder
 
c) beim Verkauf oder Kauf von Waren die gemäß § 2 (1) des tschechischen Preisgesetzes vereinbarten Bedingungen nicht einhält,
 
Dieselbe Geldbuße gilt auch für eine juristische oder natürliche Person, die als Käufer tätig ist, wenn sie eine Ware zu einem Preis kauft, der nicht mit dem gemäß § 5 (1) des tschechischen Preisgesetzes offiziell festgelegten Preis übereinstimmt..
 
(a) ihre wirtschaftliche Stellung unter Verletzung von Abschnitt 2 (3) des tschechischen Preisgesetzes missbraucht; oder
 
(b) es versäumt, der Preisbehörde kostenlos Informationen oder Unterlagen gemäß § 12 (1) des tschechischen Preisgesetzes zur Verfügung zu stellen oder falsche Angaben zu machen.
 
Eine natürliche oder juristische Person oder eine natürliche Person, die als Verkäufer tätig ist, begeht eine Straftat gemäß § 16 des tschechischen Preisgesetzes mit einer Geldbuße von bis zum Ein- bis Fünffachen des unangemessenen finanziellen Vorteils, wenn dieser quantifiziert wird, 1.000.000 CZK, wenn die Höhe des unverhältnismäßigen finanziellen Vorteils weniger als 1.000.000 CZK beträgt, 1.000.000 CZK, wenn:
 
(a) einen Preis anbietet, verhandelt oder verlangt, der nicht dem offiziell festgelegten Preis entspricht;
 
(b) den offiziell festgelegten Preis gemäß § 5 (1) des tschechischen Preisgesetzes nicht einhält;
 
c) die materiellen Bedingungen, Regeln oder Verfahren zur Bestimmung der offiziellen Preise, deren Änderungen und die Art und Weise ihrer Verhandlung, Anwendung und Abrechnung, die von den Preisbehörden gemäß Abschnitt 5 (5) festgelegt wurden, nicht einhält;
 
d) einen Preis aushandelt oder verlangt, dessen Höhe oder Berechnung nicht den Bedingungen der Materialpreisregelung gemäß § 6 (1) des tschechischen Preisgesetzes entspricht,
 
e) einen Preis nicht einhält, der mit den Bedingungen der Materialpreisregelung gemäß § 6 (1) des tschechischen Preisgesetzes im Einklang steht,
 
(f) ihre wirtschaftliche Stellung unter Verletzung von Artikel 2 (3) des tschechischen Preisgesetzes missbraucht; oder
 
Eine natürliche oder juristische Person oder eine selbständige natürliche Person begeht als Verkäufer eine Straftat gemäß § 16 des Preisgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 10.000.000 CZK, wenn die Höhe des unverhältnismäßigen finanziellen Gewinns nicht festgestellt werden kann, wenn sie
 
(a) einen Preis anbietet, verhandelt oder verlangt, der nicht dem offiziell festgelegten Preis entspricht;
 
b) den offiziell festgelegten Preis gemäß § 5 (1) des tschechischen Preisgesetzes nicht einhält;
 
c) die materiellen Bedingungen, Regeln oder Verfahren zur Festlegung der offiziellen Preise, deren Änderungen und die Art und Weise ihrer Verhandlung, Anwendung und Abrechnung, die von den Preisbehörden gemäß § 5 (5) des tschechischen Preisgesetzes festgelegt werden, nicht einhält;
 
d) einen Preis aushandelt oder verlangt, dessen Höhe oder Berechnung nicht den Bedingungen der Materialpreisregelung gemäß § 6 (1) des tschechischen Preisgesetzes entspricht,
 
e) einen Preis nicht einhält, der mit den Bedingungen der Materialpreisregelung gemäß § 6 (1) des tschechischen Preisgesetzes im Einklang steht,
 
f) missbraucht seine wirtschaftliche Stellung unter Verletzung von Abschnitt 2 (3) des tschechischen Preisgesetzes.
 

Bußgelder für Käufer

 
Eine natürliche oder juristische Person oder eine unternehmerische natürliche Person als Käufer begeht eine Straftat gemäß § 16 des tschechischen Preisgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000.000 CZK, wenn sie:
 
a) beim Verkauf oder Kauf von Waren die gemäß § 2 (1) des tschechischen Preisgesetzes vereinbarten Bedingungen nicht einhält,
 
b) es versäumt, der Preisbehörde kostenlos Informationen oder Unterlagen gemäß § 12 (1) des tschechischen Preisgesetzes zur Verfügung zu stellen oder falsche Angaben macht.
 
Dieselbe Geldbuße gilt auch für eine juristische oder natürliche Person, die als Käufer tätig ist, wenn sie Waren aus Mitteln, die ihr aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt werden, zu einem höheren als dem in § 5 oder 6 des tschechischen Preisgesetzes geregelten Preis kauft..
 
Eine natürliche oder juristische Person oder eine natürliche Person, die als Käufer tätig ist, begeht eine Straftat gemäß § 16 des tschechischen Preisgesetzes mit einer Geldbuße von bis zum 1- bis 5-fachen des während des geprüften Zeitraums festgestellten unverhältnismäßigen Vermögensvorteils, wenn dieser quantifiziert wird, 1.000.000 CZK, wenn die Höhe des unverhältnismäßigen Vermögensvorteils weniger als 1.000.000 CZK beträgt, wenn sie:
 
(a) ihre wirtschaftliche Stellung unter Verletzung von Artikel 2 (3) des tschechischen Preisgesetzes missbraucht; oder
 
Dieselbe Geldbuße gilt auch für eine juristische oder natürliche Person, die als Käufer tätig ist, wenn sie eine Ware zu einem Preis kauft, der nicht mit dem gemäß § 5 (1) des tschechischen Preisgesetzes offiziell festgelegten Preis übereinstimmt.
 
Eine natürliche oder juristische Person oder eine natürliche Person, die als Käufer tätig ist, begeht eine Straftat gemäß § 16 des Preisgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 10.000.000 CZK, wenn die Höhe des unverhältnismäßigen Vermögensvorteils nicht festgestellt werden kann oder ein unangemessener Vermögensvorteil nicht festgestellt wurde, wenn sie:
 
(a) ihre wirtschaftliche Stellung unter Verletzung von Artikel 2 (3) des tschechischen Preisgesetzes missbraucht; oder
 
Dieselbe Geldbuße gilt auch für eine juristische oder natürliche Person, die als Käufer tätig ist, wenn sie eine Ware zu einem Preis kauft, der nicht mit dem gemäß § 5 (1) des tschechischen Preisgesetzes offiziell festgelegten Preis übereinstimmt.
 
Falls Sie mehr Informationen benötigen, kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu:
 
JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.
 
Managing Partner
ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o.
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t: +420 226 236 600
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