Der Mindestlohn wurde in der Tschechischen Republik ab dem 1. Januar 2025 erhöht
Erhöhung des Mindestlohns in Tschechien im Jahr 2025
Die Tschechische Republik erhöht den nationalen monatlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 um 1.900 CZK (ca. 76 EUR, je nach Wechselkurs) auf 20.800 CZK (ca. 832 EUR), was einer Erhöhung von ca. 10,05 % gegenüber dem Mindestlohn 2024 entspricht. Der Mindeststundenlohn wird auf 124,40 CZK (für eine normale 40-Stunden-Woche) festgesetzt. Dieser Mindestlohn wird durch das geänderte Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 262/2006 Slg., geändert durch das Gesetz Nr. 230/2024 Slg.) festgelegt und jährlich durch eine Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales bekannt gegeben, die auf einen Regierungserlass zur Festlegung des Berechnungskoeffizienten folgt. Kein Arbeitnehmer in der Tschechischen Republik sollte weniger als diesen Mindestlohnsatz erhalten.
Änderungen des garantierten Lohns und Gehalts in der Tschechischen Republik ab 2025
Eine wesentliche Änderung ab 2025 ist die Modifizierung des Systems der garantierten Lohnniveaus. Das Konzept des „garantierten Lohns“ (zaručená mzda), mit dem zuvor Mindestlöhne für acht verschiedene Arbeitsgruppen auf der Grundlage von Komplexität, Verantwortung und Anstrengung in der gesamten Wirtschaft festgelegt wurden, wurde für den privaten Sektor abgeschafft.
Ein ähnliches Konzept mit der Bezeichnung „garantierter Lohn“ (zaručený plat) bleibt jedoch bestehen, allerdings nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung sowie für Staatsbedienstete. Für diese Beschäftigten wurde das System vereinfacht. Anstelle der früheren 8 Gruppen wird die Arbeit nun in 4 Gruppen eingeteilt, die sich nach Komplexität, Verantwortung und Schwierigkeit richten. Die Einstufung in diese Gruppen ist im öffentlichen Sektor formell an Gehaltsklassen (platové třídy) gebunden, die in spezifischen Regierungsverordnungen festgelegt sind (vor allem Regierungsverordnung Nr. 341/2017 Sb., geändert durch Verordnung Nr. 466/2024 Sb.).
Die garantierten Mindestlöhne für diese 4 Gruppen im öffentlichen Sektor für das Jahr 2025 (bei einer Standard-40-Stunden-Woche) sind wie folgt:
Arbeitsgruppe (Öffentlicher Sektor) | Garantierter Mindestlohn pro Monat | Garantierter Mindestlohn pro Stunde |
---|---|---|
1 | CZK 20,800 | CZK 124.40 |
2 | CZK 24,960 | CZK 149.30 |
3 | CZK 29,120 | CZK 174.20 |
4 | CZK 33,280 | CZK 199.10 |
Quelle: Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten Nr. 286/2024 Slg.
Der höchste garantierte Mindestlohnsatz im öffentlichen Sektor beträgt somit 33.280 CZK (ca. 1.331 EUR).
Bestimmung der garantierten Lohngruppen im öffentlichen Sektor
Wie bereits erwähnt, ist das frühere System, in dem acht spezifische Arbeitsgruppen mit Beispielen definiert wurden (wie Küchenhilfe, Maurer, Krankenschwester, IT-Experte usw.), nicht mehr in gleicher Weise anwendbar, insbesondere angesichts der Abschaffung des garantierten Lohns im Privatsektor.
Für das übrige System der Garantievergütung im öffentlichen und staatlichen Sektor richtet sich die Einstufung in die 4 Gruppen nach der Gehaltsklasse, in die der Arbeitnehmer nach dem Katalog der Verwaltungstätigkeiten oder dem Katalog der Arbeiten im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung eingestuft ist. Die Verbindung wird durch Regierungsdekret Nr. 466/2024 Slg. wie folgt hergestellt.
- Gruppe 1: Umfasst Arbeiten, die in die 1. und 2. Gehaltsklasse eingestuft sind.
- Gruppe 2: Umfasst Arbeiten, die in der 3. bis 5. Gehaltsklasse eingestuft sind.
- Gruppe 3: Umfasst Arbeiten, die in der 6. bis 9. Gehaltsklasse eingestuft sind.
- Gruppe 4: Umfasst Arbeiten, die in der 10. bis 16. Gehaltsklasse eingestuft sind.
Die Einstufung in die Gehaltsklassen selbst hängt weiterhin von der Komplexität, der Verantwortung und den psychologischen Anforderungen der ausgeführten Arbeit ab.
Zuschlag für schwieriges Arbeitsumfeld
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung sowie für Staatsbedienstete gilt zudem die Gesetzgebung (insbesondere § 128 des geändertes Arbeitsgesetzbuch und Mitteilung Nr. 286/2024 Slg.) sieht eine Zulage für Arbeiten in einem schwierigen Arbeitsumfeld vor. Für das Jahr 2025 liegt die Höhe dieses Zuschlags zwischen CZK 1.040 und 3.120 CZK pro Monat.Dies entspricht 5 % bis 15 % des monatlichen Mindestlohns von 2025.
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