Aktuelles in der Gesetzgebung in der Tschechischen Republik im Jahr 2020
Am Ende dieses Jahres gibt es nicht so viele Neuheiten in der Gesetzgebung in Tschechien, die für alle Unternehmer von allgemeiner Bedeutung wären, wie üblich. Die Änderungen aus der letzten Periode dieses Jahres betreffen vielmehr besondere Bereiche wie z. B. tschechische Forstwirtschaft (Änderung des tschechischen Forstgesetzes insbesondere in Reaktion auf die Borkenkäfer-Kalamität), tschechische Makler und Immobilienmakler (das neue tschechische Gesetz über Immobilienvermittlung das am 1.1.2020 in Kraft treten sollte und Beschränkungen in Bezug auf die Verwahrung, die Vermittlung von Kaufpreis und Immobilienmaklertätigkeit als gebundenes Gewerbe und andere Verpflichtungen einführen wird, aber da dieser vom dem Presidänten nicht rechtzeitig unterzeichnet wurde, wird dessen Inkrafttretten verspätet), tschechisches Sachverständigenwesen (das neue tschechische Gesetz über die Sachverständigen, Sachverständigenbüros und Sachverständigeninstitute, das jedoch erst am 01.01.2021 in Kraft tritt) und/oder die ausdrückliche Regelung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die Betrugsdelikte im Rahmen der EU wirksamer bekämpfen soll und für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Bezug auf Straftaten zu Lasten des Unionshaushalts, wie Betrug, Korruption, Geldwäsche und grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbetrugsdelikte zuständig ist.
Als eine allgemein gültige Änderung kann z.B. die ab dem 01.01.2020 neu einzuführende Aufenthaltsgebühr in der Tschechischen Republik bezeichnet werden, die auf digitale Plattformen wie Airbnb und weitere reagiert, deren Anbieter in Tschechien bisher dadurch begünstigt waren, dass sie die Kur- oder Aufenthaltstaxe und des Weiteren auch die Gebühr für Unterbringungskapazitäten nicht betraf. Dies gilt auch für die ab dem 01.11.2019 gültige Befreiung des Ersterwerbs einer fertiggestellten oder genutzten Einheit im Einfamilienhaus in Tschechien unter der Voraussetzung, dass sie keinen anderen Gewerberaum umfasst als eine Garage, einen Keller oder eine Kammer, die gemeinsam mit der Wohnung genutzt werden und die durch Ausbau, Anbau, Umbau oder bauliche Anpassung dieses Hauses entstanden sind, wenn es sich nicht um die bloße Aufteilung oder Verbindung der bestehenden Einheiten handelt, und/oder die keinen anderen Gewerberaum als eine Garage, einen Keller oder eine Kammer umfasst, die gemeinsam mit der Wohnung genutzt werden, die aufgrund der baulichen Anpassung eines Gewerberaums entstanden ist. Der Erwerb des Eigentumsrechts an der Einheit muss dabei innerhalb von 5 Jahren nach dem Tag der Fertigstellung oder des Beginns der Nutzung der Einheit oder der durch die bauliche Anpassung geänderten Einheit zustande kommen, und zwar je nachdem, welcher Tag früher eintritt.
Es ist mehr als heikel, jene vorgeschlagenen Änderungen zu beschreiben, die sich im Gesetzgebungsverfahren befinden, weil eine ganze Reihe davon nie die offizielle Veröffentlichung erleben wird. Man hat schon viel über die geplanten grundsätzlichen Novellen des tschechischen Arbeitsgesetzbuches geschrieben, es wurde jedoch bisher keine einzige davon verabschiedet. Als nächstes auf dem Plan ist das Inkrafttreten der Novelle des tschechischen Gesetzes über die Handelskörperschaften, die in der Abgeordnetenkammer seit Juni 2018 verhandelt wird. Über die Änderungen, die diese Novelle mit Wirkung ab dem 01.01.2021 bringt, schreiben wir im Artikel Die große Novelle des Gesetzes über die Handelskörperschaften.
Je weniger die Gesetzgeber tätig waren, desto mehr interessante Gerichtsentscheidungen wurden in diesem Jahr in Tschechien getroffen. Eine ganze Reihe aus den Bereichen des Rechts hat eine genauere Auslegung erfahren und die Unternehmer haben eine größere Sicherheit bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten erhalten. Über eine neue Rechtsprechung, die die Richtigkeit der Vorgehensweise bei der Auszahlung von Dividenden bestätigt, haben wir im Artikel Bedingungen der Gewinnverwendung im Licht der letzten Rechtsprechung des Obersten Gerichts geschrieben. Welche weiteren Neuigkeiten die Rechtsprechung der tschechischen Gerichte in diesem Jahr gebracht hat, erfahren Sie in unserem neuesten Beitrag Die wichtigsten Neuigkeiten in der Rechtsprechung im Jahr 2019.
Für die tschechischen Handelskörperschaften gelten auch Weiterhin sämtliche Hinweise und Empfehlungen, über die wir im Artikel Die 10 wichtigsten Dinge, die jeder, der eine tschechische Gesellschaft besitzt, bis zum Ende des Jahres 2019 tun sollte berichtet haben. Das Risiko einer durch das Gericht angeordneten Liquidation ist auch Weiterhin hoch und das tschechische Oberste Gericht hat schon im Jahr 2017 entschieden, dass eine rechtskräftig angeordnete Liquidation nicht mehr aufgehoben werden kann.
Grundbeträge der Erstattung für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen und des Tagegelds und über die Festsetzung des durchschnittlichen Preises von Kraftstoffen zu Zwecken der Gewährung von Reisekostenerstattungen
Am 31.12.2019 wurde in der tschechischen Gesetzessammlung auch die neue Verordnung über die Änderung des Grundbetrags der Erstattung für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen und des Tagegelds und über die Festsetzung des durchschnittlichen Preises von Kraftstoffen zu Zwecken der Gewährung von Reisekostenerstattungen für das Jahr 20209 verkündet.
Grundbetrag der Erstattung für die Nutzung der Straßenkraftfahrzeuge in Tschechien für das Jahr 2020
Der Grundbetrag der Erstattung pro 1 km Fahrt gemäß § 157 Abs. 4 des Arbeitsgesetzbuches bliebt in der gleichen Höhe wie im Jahr 2019 und beträgt mindestens bei
a) Zweirädern und Dreirädern 1,10 CZK,
b) Personenkraftwagen 4,10 CZK.
Tagegeld in Tschechien im Jahre 2020
Für jeden Kalendertag einer Dienstreise steht dem tschechischen Arbeitnehmer im Jahr 2020 ein Tagegeld gemäß § 163 Abst. 1 des Arbeitsgesetzbuches mindestens in folgender Höhe zu, wobei dieser Betrag im Vergleich zum Vorjahr erhöht wurde
a) 87 CZK, wenn die Dienstreise 5 bis 12 Stunden dauert,
b) 131 CZK, wenn die Dienstreise mehr als 12 Stunden dauert, höchstens jedoch 18 Stunden,
c) 206 CZK, wenn die Dienstreise mehr als 18 Stunden dauert.
Für jeden Kalendertag der Dienstreise steht dem tschechischen Arbeitnehmer im Jahr 2020 ein Tagegeld gemäß § 176 Abs. 1 des Arbeitsgesetzbuches in folgender Höhe zu, wobei dieser Betrag im Vergleich zum Vorjahr erhöht wurde
a) 87 CZK bis 103 CZK, wenn die Dienstreise 5 bis 12 Stunden dauert,
b) 131 CZK bis 158 CZK, wenn die Dienstreise länger als 12 Stunden dauert, höchstens jedoch 18 Stunden,
c) 206 CZK bis 246 CZK, wenn die Dienstreise mehr als 18 Stunden dauert.
Durchschnittspreise der Kraftstoffe in Tschechien im Jahr 2020
Die Höhe des Durchschnittspreises pro 1 Liter des Kraftstoffs hat im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr gesenkt und gemäß § 158 Abs. 3 Satz 3 des Arbeitsgesetzbuches
a) 32 CZK bei Benzin mit einer Oktanzahl 95,
b) 36 CZK bei Benzin mit einer Oktanzahl 98,
c) 31,80 CZK bei Dieselkraftstoff,
d) 4,80 CZK für 1 Kilowattstunde der Elektrizität.#
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