Geplante Änderungen der Airbnb und Kurzzeitvermietung in Tschechien

Vorgeschlagene Änderungen der Rechtsvorschriften zur Regelung der Unterkunft über Airbnb in Tschechien im Jahr 2020



 

Geplante Änderungen der Airbnb und Kurzzeitvermietung in Tschechien

 
Im Jahr 2020 wurden der Abgeordnetenkammer zwei Gesetzesentwürfe hinsichtlich der Regelung einer zeitanteilig genutzten Unterkunft über Airbnb und anderer ähnlicher Plattformen für eine Kurzzeitvermietung vorgelegt. Aktuell gibt es de facto keine rechtliche Regelung der Kurzzeitvermietung in der Tschechischen Republik. Der erste Vorschlag ist ein Vorschlag der Stadtvertretung der Hauptstadt Prag für den Erlass eines Gesetzes, durch das das Gesetz Nr. 455/1991 GBl. betreffend Gewerbeunternehmen (Gewerbegesetz), im Wortlaut der späteren Vorschriften geändert wird und der zweite Vorschlag ist ein Vorschlag der Abgeordneten Petr Dolínek, Jan Hamáček, Jan Birke, Alena Gajdůšková und anderer für den Erlass des Gesetzes über die Bedingungen einer gemeinsam genutzten Unterkunft mittels Fernbuchung durch digitale Plattformen.
 

Gründe für die neue rechtliche Regelung einer Unterkunft über Airbnb und einer Kurzzeitvermietung in in Tschechien

 
Beide Vorschläge stimmen darin überein, dass die Regulierung im Bereich der Kurzzeitvermietung in der Tschechischen Republik notwendig ist. In den Begründungen wird als einer der Gründe die Knappheit der Wohnungen für die Bürger insbesondere in größeren Städten, in denen dieses System der Kurzzeitvermietung am meisten genutzt wird, angeführt. Insbesondere der Vorschlag der Stadtvertretung der Hauptstadt Prag begründet dies mit den tatsächlichen Feststellungen, wobei infolge der Verkündung des Ausnahmezustands und der Maßnahmen bei der Bekämpfung der Pandemie Covid-19 im Frühling 2020 der Verkauf von Kurzzeitvermietungsdienstleistungen reduziert wurde und infolge dessen die Anzahl der Angebote für die Vermietung von Wohnungen auf den Mietportalen gestiegen ist.
 
Ein weiteres Problem, das die neue Regelung lösen soll, ist der Einfluss auf die Haushaltspläne der Gemeinden sowie auf den Staatshaushaltsplan. Die Abgeordneten erwarten in den Begründungen zu ihrem Vorschlag, dass die neue Regelung nur in Prag CZK 100 Mio. aus den örtlichen Gebühren und CZK 460 Mio. aus Steuern bringen soll.
 
Als der dritte Grund wird eine Änderung des Charakters der Wohnzonen angeführt, die traditionell für langfristiges Wohnen bestimmt sind. Die Erbringung dieser Dienstleistungen wird insbesondere im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen langfristig kritisiert, die die übermäßige Fluktuation von Personen mit sich bringt, und zwar insbesondere Lärm, Emissionen, gestörte Nachbarschaftsbeziehungen und Entleerung der Zentren der Städte von den ständigen Einwohnern.
 
Ein weiterer Grund ist selbstverständlich auch der Ausgleich der ungleichen Bedingungen in Bezug auf die Hotelindustrie, an die in diesem Zusammenhang erheblich höhere Ansprüche gestellt werden, und zwar beispielsweise auch dadurch, dass sie seitens des Staates der Kontrolle der unternehmerischen Tätigkeit und der Einhaltung von Hygienevorschriften und weiterer Vorschriften unterliegt.
 
Der letzte angeführte Grund ist auch das Sicherheitsrisiko, da die Unterkunft durch geteilte Kontrolle bisher keiner Registrierung unterliegt und im Hinblick darauf durch jene Personen leicht missbraucht werden kann, die strafbare Handlungen begehen.
 
Beide Vorschläge stimmen darin überein, dass das Ziel der Regulierung nicht ein Verbot und eine Einschränkung der Gewährung der gemeinsam genutzten Unterkunft ist, sondern vor allem die Festlegung eines Rechtsrahmens für deren Gewährung.
 

Vorschlag der Stadtvertretung der Hauptstadt Prag zur Änderung des Gewerbegesetzes und der Regelung der Bedingungen bei der Kurzzeitvermietung durch eine Gemeindeverordnung

 
Die Stadtvertretung der Hauptstadt Prag hat sich entschieden, die Regelung der Unterkunft über Airbnb und bei der Kurzzeitvermietung durch eine Änderung des Gewerbegesetzes vorzuschlagen. Die Gemeinden wären durch das Gewerbegesetz ermächtigt, eine Gemeindeverordnung zu erlassen, durch die sie einen Zeitraum, in den die Unterkunftsdienste in Wohnhäusern, Einfamilienhäusern oder Gebäuden für Familienerholung untersagt sind sowie die Bedingungen, unter denen eine solche Unterkunft überhaupt gewährt werden kann, festsetzen können. Gemäß diesem Vorschlag wäre also die gesamte Regelung vom Willen der jeweiligen Gemeinde abhängig. Jene Person, die die gemeinsam genutzte Unterkunft in dieser Form gewährt, soll nun als Unternehmer gelten.
 

Vorschlag der Abgeordneten der Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik über die Bedingungen der Gewährung einer gemeinsam genutzten Unterkunft mittels Fernbuchung durch digitale Plattformen

 
Der Vorschlag der Abgeordneten beabsichtigt, die Problematik der Kurzzeitvermietung durch ein neues spezielles Gesetz zu regeln. Der Entwurf des Gesetzes über die Bedingungen der Gewährung einer gemeinsam genutzten Unterkunft durch Fernbuchung über digitale Plattformen regelt in dreizehn Paragrafen die Festlegung von neuen Begriffen und Pflichten der einzelnen Parteien.
 
Auch aufgrund dieses Gesetzes würde der Gastgeber nun als Unternehmer gemäß dem Gewerbegesetz betrachtet werden, und zwar in jenem Fall, dass er seine Dienstleistungen mehr als 30 Tage im Jahr oder mit der Absicht einer Erbringung von mehr als 30 Tagen erbringen sollte, und zwar auch in einem solchen Fall, wenn er das Haus oder die Wohnung gleichzeitig selbst nutzt. Für den Fall, dass es sich um eine Unterkunft für mehr als 60 Tage pro Gast handeln sollte, würde immer noch die Regelung der Vermietung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch Anwendung finden. Jene Fälle, die unter keine dieser Grenzen fallen, sollen auch weiterhin ungeregelt bleiben.
 
Gemäß diesem Vorschlag hätte der Gastgeber neue Pflichten, und zwar insbesondere die Pflicht zum Erlass einer Hausordnung der gemeinsam genutzten Unterkunft, in der der Gast mit den abgegrenzten Teilen des Hauses oder der Wohnung, die für den Gast bestimmt sind, mit den Regeln der gemeinsam genutzten Unterkunft, einer Einschränkung der Anzahl von Personen, die die Unterkunft gemeinsam nutzen sowie mit einer Einschränkung der Mietdauer vertraut gemacht wird. Ebenso muss die Hausordnung im Fall von Einheiten im gemeinschaftlichen Wohneigentum eine Mitteilung über die Genehmigung dieser Hausordnung durch die Eigentümer der übrigen Einheiten beinhalten.
 
Der Gastgeber wäre auch verpflichtet, Kurortgebühren und andere örtliche Gebühren zu erheben und danach an die zuständige Gemeinde abzuführen. Er wäre ebenso verpflichtet, die Unterkunft von Ausländern der Fremdenpolizei zu melden und ein Buch der untergebrachten Personen führen, das er für die Zeit von 6 Jahren nach der Mitteilung der Angaben aufbewahren müsste.
 
Der Gast hätte nach dem neuen Gesetz eine Vertragsverpflichtung einzuhalten und er würde dafür dem Gastgeber gegenüber haften, der folglich den anderen Einwohnern der betroffenen Liegenschaft gegenüber haften würde. Für die Verletzung dieser Bedingungen würde dem Gastgeber eine Strafe bis zu fünfzig tausend Kronen drohen. Gemäß der Begründung sollte als Motivierung für die Einhaltung der Regeln durch die Gäste eine rückzahlbare Kaution im Voraus erhoben werden. Gegebenenfalls kann er sich entscheiden, den Ersatz des entstandenen Schadens rückwirkend geltend zu machen.
 
Auch dieser Vorschlag rechnet damit, dass die Gemeinden die gemeinsam genutzte Unterkunft von weiteren Bedingungen abhängig machen können oder sogar in den Fällen einer wiederholten Verletzung der Bedingungen verbieten können. Erhebliche Erfordernisse und Anforderungen der Gemeinde an die Unterkunftsordnung soll die Gemeinden durch eine Verordnung regeln.
 
Nicht zuletzt würde das Gesetz nun auch den anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaften Berechtigungen zuerkennen, die dann die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen durch Beschluss einschränken oder sogar verbieten können, wenn es zu einem Verstoß gegen die festgesetzten Bedingungen kommen würde. Sie können ebenso verlangen, dass die Unterkunftsordnung Bestimmungen zu ihrem Schutz beinhaltet.
 
Plattformen, durch die es zur Vereinbarung solcher Unterkunftsdienstleistungen kommt, sind nach diesem Vorschlag bloße Vermittler und im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen vor Ort irrelevant.
 

Die Zukunft einer Unterkunft über Airbnb und einer Kurzzeitvermietung in Tschechien

 
Beide Vorschläge der gesetzlichen Regelung bei der Kurzzeitvermietung in der Tschechischen Republik haben die Erfahrungen anderer Staaten, vor allem der Staaten der Europäischen Union zugrunde gelegt, die auf ihrem Gebiet diese Art von Dienstleistungen bereits irgendwie regeln. Der erste Vorschlag der Stadtvertretung der Hauptstadt Prag hat seine Inspiration insbesondere aus Berlin, wo diese Dienstleistungen verboten sind und würde es den Gemeinden ermöglichen, in dieser Richtung vorzugehen. Der Vorschlag der Abgeordneten orientiert sich an denjenigen Staaten, die eine mildere Lösung gewählt haben und setzt die Bedingungen so fest, dass ungleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Gewährung von Unterkunftsdienstleistungen ausgeglichen werden, aber gleichzeitig ist es nicht das Ziel des Vorschlags, die vollständige Einschränkung von Anfang an zu ermöglichen. In beiden Fällen würde die neue rechtliche Regelung jenen Bereich regulieren, der jeder rechtlichen Regelung in der Tschechischen Republik entbehrt.
 
Ohne die entsprechende gesetzliche Rechtsregelung kann vorausgesetzt werden, dass früher oder später einer aus einer ganzen Reihe von Versuchen sowohl seitens der betroffenen Mitbürger oder Eigentümer der Wohnungen in Wohnhäusern, die für eine Unterkunft über Airbnb und Kurzzeitvermietung genutzt werden, als auch seitens der staatlichen Organe, wie insbesondere Bauämter und Gewerbebehörden, Erfolg haben wird.
 
Der erste nicht rechtskräftig erfolgreiche Versuch war der medialisierte Fall hinsichtlich einer gerichtlichen Überprüfung der Form der Regulierung der Kurzzeitvermietungen durch Verbote und Einschränkungen in der Satzung einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Das Stadtgericht Prag hat sich in seinem Beschluss vom 21.11.2019, Az. 80 Cm 8/2018 mit der Überprüfung der Entscheidung der Versammlung der Wohnungseigentümer über die Änderung der Satzung befasst, die der Eigentümer einer zur Kurzzeitvermietung genutzten Wohnung veranlasst hat. Das Gericht hat die Satzungsänderung für rechtswidrig erklärt, mit dem Verweis auf die allgemeinen Bestimmungen d. §§ 1194 und 1175 des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches, es ist jedoch bisher nicht bekannt, ob die Entscheidung rechtskräftig ist oder nicht, und ob es sich um einen der möglichen Wege zur Einschränkung der Kurzzeitvermietung handelt.
 
Ein weiterer Fall ist z.B. die Vorgehensweise der Baubehörde des Stadtamts des Stadtteils Prag 1, die durch ihre Aufforderung vom 29.06.2020 die Eigentümer der Einheiten, die zur Vermietung über Airbnb genutzt werden, zur Beendigung der ungenehmigten Nutzung aufgefordert hat. Die weitere Vorgehensweise der Baubehörde und eventuelle negative Auswirkungen auf die Vermieter dieser Wohnungseinheiten sind jedoch nicht bekannt.
 
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JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.
 
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