Wie man in jedem EU-Land Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer erhält
Auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (die sogenannte 4. ALM-Richtlinie) sind die EU-Länder verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen und Trusts einzurichten. Wir haben das tschechische Register der wirtschaftlichen Eigentümer bereits in unserem Artikel über das neue Gesetz zur Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer im Jahr 2021 besprochen. Änderung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer in Tschechien.
Links zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer in jedem EU-Land:
Belgien: das UBO-Register (Register der wirtschaftlich Berechtigten)
Bulgarien: Търговски регистър (Handelsregister)
Tschechische Republik: Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Dänemark: Centrale Virksomhedsregister (Gewerbezentralregister)
Estland: E-äriregister (E-Handelsregister)
Finnland: nicht für die Öffentlichkeit zugänglich
Frankreich: Registre des bénéficiaires effectifs (Register der wirtschaftlichen Eigentümer)
Kroatien: Registar stvarnih vlasnika
Irland: Central Register of Beneficial Ownership (Zentrales Register für wirtschaftliches Eigentum)
Island: X
Zypern: das Register wird 2022 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
Italien: Registro imprese (Handelsregister)
Liechtenstein: nicht für die Öffentlichkeit zugänglich
Litauen: Uzņēmumu reģistrs (Handelsregister)
Lettland: Juridinių asmenų registras (Register der juristischen Personen)
Luxemburg: Registre des bénéficiaires effectifs (Register der wirtschaftlichen Eigentümer)
Ungarn:
Malta: X
Deutschland: Transparenzregister
Niederlande: UBO-register (Register der wirtschaftlichen Eigentümer)
Polen: Centralny Rejestr Beneficjentów Rzeczywistych (Zentrales Register der tatsächlichen Begünstigten)
Portugal: Registo Central do Beneficiário Efetivo (Zentrales Register der tatsächlichen Begünstigten)
Österreich: Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Register der wirtschaftlichen Eigentümer)
Rumänien: Registrului Comerțului (Handelsregister)
Griechenland: Μητρώο Πραγματικών Δικαιούχων (Register der wirtschaftlichen Eigentümer)
Slowakei: Obchodný register (Handelsregister )r
Slowenien: Register dejanskih lastnikov (Register der wirtschaftlichen Eigentümer)
Spanien: Registro Mercantil Centra (Gewerbezentralregister)
Schweden: Verklig huvudman register (Register der tatsächlichen Verwaltung)
Im Falle von Interesse sind wir in der Lage, Auszüge aus den oben genannten Aufzeichnungen der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie mehr Informationen benötigen, kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu:
JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.
Managing Partner
ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o.
tschechische Rechtsanwaltskanzlei
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